Deutsches Schifffahrtsrecht für EU-Kapitäne
Die einschlägigen Regelungen seit dem 01.12.2006 besagen, dass für Kapitäne, die nicht deutsche Staatsbürger sind und unter deutscher Flagge fahren, Folgendes gilt:- Ihr Heimatland muss Mitglied der EU sein.
- Sie müssen einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem hier beschriebenen Schifffahrtsrechtskurs erbracht haben.
Außerdem müssen sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben (eine angemessene Sprachkompetenz wird durch Teilnahme an diesem Kurs nachgewiesen), um den Lernerfolg entscheidend zu unterstützen.
PREIS & ZIEL-/GRUPPEN
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(Bitte hier klicken)INFORMATION
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(Bitte hier klicken)Preis & Ziele
Innerhalb Deutschlands bieten wir Ihnen auch gerne einen geschlossenen Kurs in Ihrer Reederei an.
Bitte kontaktieren Sie uns für Ihr maßgeschneidertes Angebot zu Sonderkonditionen.
Ziele
Nur nach Abschluss dieses Kurses kann ein deutscher Anerkennungsvermerk in der Position Kapitän für das nationale Patent beantragt werden.
Zielgruppen
Ausländische Kapitäne auf Schiffen unter deutscher Flagge
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Termine
- 09.01.-17.01.2012
- 13.02.-21.02.2012
- 12.03.-20.03.2012
- 07.04.-15.04.2012
- 07.05.-15.05.2012
- 11.06.-19.06.2012
- 09.07.-17.07.2012
- 06.08.-14.08.2012
- 10.09.-18.09.2012
- 15.10.-23.10.2012
- 12.11.-20.11.2012
- 03.12.-11.12.2012
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Informationen
- EU-Bürger
- Kapitänspatent
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- SchOffzAusbVO
- SchBesVO
- Erlaß des BMVBS
Es werden u.a. Schulungsinhalte in folgenden Bereichen vermittelt:
- Rechtliche Grundlagen (nat. und intern. Recht)
- Seemannsgesetz
- Schifffahrtsverwaltung
- Zivilrechtliche Vorschriften
- Seesozialversicherung
- Betriebsverfassungsgesetz
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Zertifizierung
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